Transportversicherung / Überführungskasko für bereits 60,00 € Einmalprämie
Mit der Transportversicherung / Überführungskasko sichert man das Objekt gegen eine Vielzahl von Gefahren & Risiken ab, wenn man es von einem zum anderen Ort verbringen möchte.
Versichert werden können ausschließlich folgende eigene oder fremde zu transportierende Objekte:
Wohnwagen / Mobilheime / Tiny House / Bauwagen / Zirkuswagen / Schäferwagen / Wohnkabine / Absetzkabine / Campingfass / Schlaffass / Saunafass / Minihaus / Modulhaus / Finnhaus o.ä.
Dabei ist der Transport auf eigener Achse oder einem Anhänger, Auflieger oder Tieflader möglich.
Versicherungsschutz besteht für:
Das Objekt und alle mit dem Objekt verbundenen Teile sowie mitgeführtes Inventar, wenn dies bei der gewählten Versicherungssumme berücksichtigt wurde. Schäden an mangelhaft verpackten und nicht ordnungsgemäß gesicherten Gegenständen gelten jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Durch folgende Gefahren & Risiken besteht Versicherungsschutz:
Ersatz wird geleistet für Verlust oder Beschädigung / Zerstörung der versicherten Sachen als unmittelbare Folge durch z.B. folgende Risiken / Gefahren:
Unfall des Transportmittels
Beschädigungen durch Be -oder Entladen
Diebstahl sowie Raub oder räuberische Erpressung
Brand, Blitzschlag oder Explosion
Elementargefahren wie Sturm, Hagel, Erdbeben, vulkanische Ausbrüche, Überschwemmung, Sturmflut oder sonstige Naturkatastrophen
Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen / Flugkörpern bzw. ihrer Teile oder Ladung
Strandung, Schiffbruch, Aufopferung der Fracht
Einsturz von Brücken oder Lagergebäuden
KEIN Versicherungsschutz besteht jedoch durch folgende Gefahren & Risiken:
Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, Streiks, Aufstände, Aufruhrs, Unruhen, Plünderungen oder Terror
Beschlagnahme oder Entziehung durch hohe Hand
Schäden durch Kernenergie, Radioaktivität, Gebrauch oder Einsatz von chemischen oder biologischen Waffen
Konstruktions, Fabrikations -oder Materialfehler
Luftfeuchtigkeit und / oder Temperaturschwankungen
Fehlen von oder Mangel an transprtgerechten Sicherungen
Verstöße gegen Zoll- oder sonstige behördliche Vorschriften
Gerichtliche Verfügung oder deren Vollstreckung
das Transportmittel die für die Beförderung erforderliche Eignung nicht besitzt
Wertminderungen
Geltungsbereich / Versicherungsdauer / Wartezeit / Selbstbehalt:
Der Versicherungsschutz gilt für Transporte in allen Ländern in Europa und bis zu 7 Tagen je Transport.
Es gibt keine Wartezeit. Voller Schutz bereits am nächsten Tag nach Antragstellung möglich.
Kein Selbstbehalt im Schadensfall.
Höhe des Versicherungschutzes und Versicherungsprämien:
Die Einmalprämie je Transport beträgt:
bis 40.000 € Versicherungssumme = 60,00 Euro inkl. Versicherungssteuer.
je weitere 5.000 € Versicherungssumme = 7,50 Euro inkl. Versicherungssteuer.
Die höchstmögliche Versicherungssumme beträgt 250.000,- Euro.
Vertragspartner:
Risikoträger des Produktes ist die Oberösterreichische Versicherung in Linz.
Wichtige Hinweise:
Es besteht über den Vertrag kein Versicherungsschutz für eine notwendige KFZ-Haftpflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz, falls das Objekt auf eigener Achse transportiert wird.
Bei einem Transport auf einem Anhänger, Auflieger oder Tieflader muss dieser eine eigene Haftpflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz haben.
Grundsätzlich kann die Versicherung auch von Herstellern oder Händler beantragt werden, sofern diese ein versicherbares Interesse an dem Transportgut haben, z.B. Auslieferung an den Kunden.
Bei einem Transport durch Dritte (z.b. einer Spedition) steht dem Versicherer in einem Schadensfall ein eventuelles Regressrecht gegen den Verursacher des Schadens zu.
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