Transportversicherung für Dauercamper und Mobilheimbesitzer - CampingAssec

Transportversicherung / Überführungskasko

* Schutz für den Transport / die Überführung in allen Ländern Europas

* Schutz für Wohnwagen, Mobilheim, Tinyhouse, Bauwagen, Minihaus

* Schutz bei Schäden durch fast alle Gefahren & Risiken

* günstige Prämien & unkomplizierte Antragsstellung

Transportversicherung / Überführungskasko für bereits 60,00 € Einmalprämie

 

Mit der Transportversicherung / Überführungskasko sichert man das Objekt gegen eine Vielzahl von Gefahren & Risiken ab, wenn man es von einem zum anderen Ort verbringen möchte.

Versichert werden können ausschließlich folgende eigene oder fremde zu transportierende Objekte:

Wohnwagen / Mobilheime / Tiny House / Bauwagen / Zirkuswagen / Schäferwagen / Wohnkabine / Absetzkabine / Campingfass / Schlaffass / Saunafass / Minihaus / Modulhaus / Finnhaus o.ä.

Dabei ist der Transport auf eigener Achse oder einem Anhänger, Auflieger oder Tieflader möglich.

 

Versicherungsschutz besteht für:

Das Objekt und alle mit dem Objekt verbundenen Teile sowie mitgeführtes Inventar, wenn dies bei der gewählten Versicherungssumme berücksichtigt wurde. Schäden an mangelhaft verpackten und nicht ordnungsgemäß gesicherten Gegenständen gelten jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

 

Durch folgende Gefahren & Risiken besteht Versicherungsschutz:

Ersatz wird geleistet für Verlust oder Beschädigung / Zerstörung der versicherten Sachen als unmittelbare Folge durch z.B. folgende Risiken / Gefahren:

Unfall des Transportmittels

Beschädigungen durch Be -oder Entladen

Diebstahl sowie Raub oder räuberische Erpressung

Brand, Blitzschlag oder Explosion

Elementargefahren wie Sturm, Hagel, Erdbeben, vulkanische Ausbrüche, Überschwemmung, Sturmflut oder sonstige Naturkatastrophen

Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen / Flugkörpern bzw. ihrer Teile oder Ladung

Strandung, Schiffbruch, Aufopferung der Fracht

Einsturz von Brücken oder Lagergebäuden

 

KEIN Versicherungsschutz besteht jedoch durch folgende Gefahren & Risiken:

Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, Streiks, Aufstände, Aufruhrs, Unruhen, Plünderungen oder Terror

Beschlagnahme oder Entziehung durch hohe Hand

Schäden durch Kernenergie, Radioaktivität, Gebrauch oder Einsatz von chemischen oder biologischen Waffen

Konstruktions, Fabrikations -oder Materialfehler

Luftfeuchtigkeit und / oder Temperaturschwankungen

Fehlen von oder Mangel an transprtgerechten Sicherungen

Verstöße gegen Zoll- oder sonstige behördliche Vorschriften

Gerichtliche Verfügung oder deren Vollstreckung

das Transportmittel die für die Beförderung erforderliche Eignung nicht besitzt

Wertminderungen

 

Geltungsbereich / Versicherungsdauer / Wartezeit / Selbstbehalt:

Der Versicherungsschutz gilt für Transporte in allen Ländern in Europa und bis zu 7 Tagen je Transport.

Es gibt keine Wartezeit. Voller Schutz bereits am nächsten Tag nach Antragstellung möglich.

Kein Selbstbehalt im Schadensfall.

 

Höhe des Versicherungschutzes und Versicherungsprämien:

Die Einmalprämie je Transport beträgt:

bis 40.000 € Versicherungssumme = 60,00 Euro inkl. Versicherungssteuer.

je weitere 5.000 € Versicherungssumme = 7,50 Euro inkl. Versicherungssteuer.

Die höchstmögliche Versicherungssumme beträgt 250.000,- Euro.

 

Vertragspartner:

Risikoträger des Produktes ist die Oberösterreichische Versicherung in Linz.

 

Wichtige Hinweise:

Es besteht über den Vertrag kein Versicherungsschutz für eine notwendige KFZ-Haftpflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz, falls das Objekt auf eigener Achse transportiert wird.

Bei einem Transport auf einem Anhänger, Auflieger oder Tieflader muss dieser eine eigene Haftpflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz haben.

Grundsätzlich kann die Versicherung auch von Herstellern oder Händler beantragt werden, sofern diese ein versicherbares Interesse an dem Transportgut haben, z.B. Auslieferung an den Kunden.

Bei einem Transport durch Dritte (z.b. einer Spedition) steht dem Versicherer in einem Schadensfall ein eventuelles Regressrecht gegen den Verursacher des Schadens zu.

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